Seit dem 27. September 2026 gilt eine neue EU-Pflicht für jeden Onlineshop, der an Verbraucher verkauft. Es gab keine Übergangsfrist, und es gibt keine Bagatellgrenze. Fehlt der vorgeschriebene Hinweis, ist die Produktseite abmahnfähig. Falls dein Shop noch nicht umgestellt ist, solltest du das jetzt nachholen. Hier bekommst du den Überblick, was gilt und wie du es in Shopware sauber umsetzt.
Was ist neu?
Grundlage ist die EU-Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, die seit dem 2. Oktober 2025 im EU-Amtsblatt steht. Sie führt zwei Dinge ein: einen verpflichtenden Gewährleistungshinweis und ein geregeltes Garantie-Label, das GARAN-Label.
Die zwei Labels im Unterschied
Der Gewährleistungshinweis ist Pflicht. Er muss im B2C auf jeder Produktseite stehen und Verbraucher klar auf ihr gesetzliches Gewährleistungsrecht hinweisen. Das gilt für alle physischen Produkte gleichermaßen.
Das GARAN-Label kommt zusätzlich ins Spiel, wenn für ein Produkt eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren beworben wird. Es zeigt Marke, Modell, Garantiedauer sowie einen QR-Code zum EU-Verbraucherportal.
Wen betrifft es?
Jeden Händler, der physische Waren online an Verbraucher in der EU verkauft. Es gibt keine Schwellenwerte und keine Ausnahmen nach Umsatz oder Größe. Reines B2B ist ausgenommen.
Was du konkret brauchst
- Gewährleistungs- und, falls vorhanden, Garantiedaten je Produkt
- Herstellername und Produktnummer
- den Gewährleistungshinweis gut sichtbar vor dem Checkout
- das Label auf der Produktseite und in der Bestellbestätigung
Umsetzung in Shopware
Für Shopware-Händler gibt es eine gute Nachricht: Shopware liefert beide Labels als Kernfunktion mit, nativ ab Version 6.7.14 und als Backport für Shopware 6.6, in allen Plänen inklusive Community Edition. Wer noch auf einer älteren Version ist, sollte das Update oder den Backport jetzt einplanen.
Was du jetzt tun solltest
- Prüfen, auf welcher Shopware-Version dein Shop läuft.
- Update auf 6.7.14 oder den 6.6-Backport einspielen.
- Gewährleistungs- und Garantiedaten je Produkt hinterlegen.
- Anzeige auf der Produktseite, vor dem Checkout und in der Bestellbestätigung prüfen.
Wenn du unsicher bist, ob dein Shop die Anforderungen sauber abbildet, sprich uns an. Wir prüfen dein Setup und setzen die Labels korrekt um. Jetzt Kontakt aufnehmen
Mehr über unsere Arbeit als Shopware-Agentur erfährst du hier: Zur Shopware-Agentur-Seite
Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Bewertung deines konkreten Falls sprich mit deiner Rechtsberatung.
Allers Technology Perspektive
Wir sehen das Gewährleistungslabel und das GARAN-Label nicht als isolierte Pflichtübung, sondern als Teil eines sauber geführten Shopware-Shops. Als zertifizierter Shopware-Partner richten wir die Labels sauber ein, vom Update auf 6.7.14 beziehungsweise dem 6.6-Backport bis zur korrekten Anzeige auf Produktseite, im Checkout und in der Bestellbestätigung. Wichtig ist uns: Daten sauber je Produkt pflegen, Anzeige testen und nicht auf die erste Abmahnung warten.